Icon Arbeitsrecht, Anwalt Lowack & Angerer Bayreuth / Kulmbach

Arbeitsrecht

Die Anwälte Andreas Popp und Gert Lowack betreuen Sie beim Thema Arbeitsrecht

Sie suchen einen Anwalt für Arbeitsrecht?

Sind Sie vielleicht abgemahnt worden oder werden am Arbeitsplatz gemobbt? Vielleicht ist Ihnen auch bereits gekündigt worden und sie wollen sich dagegen mit einer Kündigungsschutzklage wehren? Oder ist Ihnen ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung gemacht worden? Vielleicht haben auch Sie gekündigt und Sie sind nicht einverstanden mit ihrem Arbeitszeugnis? Ihr Arbeitsverhältnis ist zu Ende aber es besteht noch ein Urlaubsanspruch und Sie wollen eine gerechte und schnelle Urlaubsabgeltung?

Bei Freistellungen oder Abmahnungen stehen wir ebenfalls an Ihrer Seite und sorgen auch im Krankheitsfall für Lohnfortzahlungen. Auch bei der Durchsetzung einer dauerhaften Mindestlohn-Zahlung entsprechend Ihrer Arbeitszeit können wir behilflich sein oder wenn die Zahlung von Arbeitslosengeld durch eine Sperrzeit verhindert wird.

Egal, um welche arbeitsrechtlichen Probleme es sich handelt, bei uns sind Sie genau richtig. Wir haben langjährige, praxisbezogene Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts gesammelt und können Sie in jeder arbeitsrechtlichen Frage umfassend beraten und vertreten.

Lowack und Angerer Anwaltskanzlei Schriftzug auf Tür, Rechtsanwälte aus Bayreuth / Kulmbach

So setzen wir uns für Sie ein:

1. Einschätzung des Sachverhaltes

Kostenlose Erstkontakt per Telefon oder E-Mail und erste Einschätzung, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall zweckmäßig ist. Sie als Arbeitgeber können wir im Vorfeld einer arbeitsrechtlichen Maßnahme zu deren Wirksamkeitsvoraussetzungen beraten, um die Erfolgsaussichten einem späteren gerichtlichen Verfahren zu erhöhen.

Soweit bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde, können wir für Sie als Arbeitnehmer dafür sorgen, dass die dreiwöchigen Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage richtig bestimmt wird. Im Übrigen können auch anderweitige Maßnahmen zur Geltendmachung ihrer Rechte aufgezeigt werden.

2. Erfassung des Sachverhaltes

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit eines persönlichen oder telefonischen Beratungsgesprächs zur vollständigen Erfassung des Sachverhalts. Die für unsere Beauftragung notwendigen Unterlagen (z.B Mandatsvertrag bzw. Vollmacht sowie Datenschutzbestimmungen) können Sie persönlich in unserer Kanzlei unterzeichnen oder diese können auch vorab per E-Mail, Fax oder Post an Sie übersandt werden.

Hinsichtlich der für unsere Tätigkeit anfallenden Kosten übernehmen wir für Sie kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Sollten Sie als Arbeitnehmer keine Rechtsschutzversicherung haben, beraten wir Sie bereits im Vorfeld zu den Möglichkeiten, insbesondere hinsichtlich einer Inanspruchnahme staatlicher Hilfen im Rahmen von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.

3. Aufarbeitung

Zunächst erfolgt die Prüfung der relevanten Unterlagen. Dies betrifft insbesondere den Arbeitsvertrag und sonstige für Ihr Arbeitsverhältnis gegebenenfalls verbindliche Regelwerke (z.B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen oder individualvertragliche Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber). Im Übrigen untersuchen wir Kündigungen, Änderungskündigungen, Abmahnungen oder sonstige arbeitsrechtliche Maßnahme auf ihre rechtliche Wirksamkeit. Es werden die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf Grundlage des Weisungsrechts und die entsprechenden Grenzen aufgezeigt. Hierbei werden auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte (z.B. Arbeitslosengeld, Sperrzeit) in die Betrachtung mit einbezogen.

4. Bezifferung

Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse beraten wir Sie zu den bestehenden, rechtlichen Möglichkeiten und legen gemeinsam die zweckmäßigste Methode fest, um Ihr Ziel zu erreichen. Auf Arbeitgeberseite muss die richtige personelle Maßnahme (z. B. Abmahnungen, Kündigungen oder Änderungskündigungen, Betriebsvereinbarung) getroffen werden, die jeweils den Anforderungen der Gesetze und der Rechtsprechung genügen muss. 

Auf Arbeitnehmerseite ist zu entscheiden, ob, wie und wann man gegen eine solche Maßnahme vorgehen sollte. 

5. Durchsetzung

Dies reicht von der internen Beratung, über die außergerichtliche anwaltliche Vertretung bis hin zur gegebenenfalls notwendigen Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht.

Wir suchen nach außergerichtlichen Einigungsmöglichkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (z.B. Individualabrede, Ergänzung des Arbeitsvertrags, Aufhebungsvertrag). Auch bei betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat können wir unterstützend und beratend tätig werden und Sie in Verfahren vor der Einigungsstelle vertreten.

Nötigenfalls vertreten wir Sie im Kündigungsschutzprozess oder sonstigen Klageverfahren im Zusammenhang mit Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis vor dem Arbeitsgericht.

Hierbei achten wir insbesondere auf die Einhaltung der prozessualen Pflichten und darauf, dass Ihre Rechte und Ansprüche innerhalb der geltenden arbeitsvertraglichen oder kollektivrechtlichen (z.B. tarifvertraglichen) Ausschlussfristen rechtzeitig geltend gemacht werden, damit Sie hierdurch keine Nachteile erleiden.

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie haben die Möglichkeit, uns zunächst völlig unverbindlich Ihr rechtliches Problem zu schildern. Wir nehmen für Sie per E-Mail eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles vor und prüfen die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens.

Ebenso können wir Ihnen dann mitteilen, was eine Erstberatung kostet. Wir schätzen das Kostenrisiko für Sie ein und teilen Ihnen mit, ob diese Kosten von einer Rechtsschutzversicherung oder gegebenenfalls vom Gegner zu tragen sein könnten oder ob Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben.