Persönliches oder telefonisches Gespräch zur vollständigen Erfassung des Sachverhaltes, sowie Unterzeichnung notwendiger Schriftstücke (Auftrag, Vollmacht). Die mit der Erstberatung anfallenden Kosten wickeln wir wenn möglich direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, beraten wir Sie zu der Möglichkeit, staatliche finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen.