Icon Erbrecht, Anwalt Lowack & Angerer Bayreuth / Kulmbach

Erbrecht

Rechtsanwalt Gert Lowack betreut Sie beim Thema Erbrecht

Sie brauchen Hilfe beim Aufsetzen eines Testaments oder haben Fragen zu einem Erbfall?

Bei allem Unglück, den einen Todesfall mit sich bringt, gibt es auch noch Streit mit den Miterben?
Sie haben Fragen zum so genannten Pflichtteil beziehungsweise Pflichtteilsergänzungsanspruch, dem Vermächtnis, Berliner Testament, der Nachlassverwaltung etc?

Wir klären auf, beraten Sie und setzen ihre Ansprüche durch!

Lowack und Angerer Anwaltskanzlei Schriftzug auf Tür, Rechtsanwälte aus Bayreuth / Kulmbach

So setzen wir uns für Sie ein:

1. Einschätzung des Sachverhaltes

Persönliches oder telefonisches Gespräch zur vollständigen Erfassung des Sachverhaltes, sowie Unterzeichnung notwendiger Schriftstücke (Auftrag, Vollmacht). Die mit der Erstberatung anfallenden Kosten wickeln wir wenn möglich direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, beraten wir Sie zu der Möglichkeit, staatliche finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

2. Erfassung des Sachverhaltes

Einarbeitung in Unterlagen (zum Beispiel Testament, Erbvertrag, Nachlassverzeichnis), gegebenenfalls mit Anforderung und Einsichtnahme in Nachlassakten bei Gericht, Grundbuchauszügen etc.

3. Bearbeitung und Vertretung

Erstellung notwendiger Schriftsätze oder Schriftstücke (Testament; Patientenverfügung; Nachlassverzeichnis) zur Forderungsdurchsetzung oder Auskunftserteilung

Wir reduzieren Ihr Kostenrisiko – von Anfang an!

Die Kosten einer Vertretung in Erbsachen richten sich in der Regel nach dem Gegenstandswert, soweit die gesetzliche Gebührenordnung Anwendung findet. Für reine Beratungsleistungen ist eine Honorarvereinbarung zu treffen. Da gerade in Erbsachen regelmäßig sehr hohe Gegenstandswerte gegeben sind und daher auch die Kosten mitunter schwer zu kalkulieren sein können, bieten wir im Interesse unserer Mandanten auch Zeithonorarvereinbarungen an, die für beide Seiten eine faire und nachvollziehbare Kalkulation ermöglichen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie haben die Möglichkeit, uns zunächst völlig unverbindlich Ihr rechtliches Problem zu schildern. Wir nehmen für Sie per E-Mail eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles vor und prüfen die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens.

Ebenso können wir Ihnen dann mitteilen, was eine Erstberatung kostet. Wir schätzen das Kostenrisiko für Sie ein und teilen Ihnen mit, ob diese Kosten von einer Rechtsschutzversicherung oder gegebenenfalls vom Gegner zu tragen sein könnten oder ob Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben.