Sie brauchen Hilfe beim Aufsetzen eines Testaments oder haben Fragen zu einem Erbfall?
Bei allem Unglück, den einen Todesfall mit sich bringt, gibt es auch noch Streit mit den Miterben?
Sie haben Fragen zum so genannten Pflichtteil beziehungsweise Pflichtteilsergänzungsanspruch, dem Vermächtnis, Berliner Testament, der Nachlassverwaltung etc?
Wir klären auf, beraten Sie und setzen ihre Ansprüche durch!
So setzen wir uns für Sie ein:
1. Einschätzung des Sachverhaltes
Persönliches oder telefonisches Gespräch zur vollständigen Erfassung des Sachverhaltes, sowie Unterzeichnung notwendiger Schriftstücke (Auftrag, Vollmacht). Die mit der Erstberatung anfallenden Kosten wickeln wir wenn möglich direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, beraten wir Sie zu der Möglichkeit, staatliche finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
2. Erfassung des Sachverhaltes
3. Bearbeitung und Vertretung
Wir reduzieren Ihr Kostenrisiko – von Anfang an!
Die Kosten einer Vertretung in Erbsachen richten sich in der Regel nach dem Gegenstandswert, soweit die gesetzliche Gebührenordnung Anwendung findet. Für reine Beratungsleistungen ist eine Honorarvereinbarung zu treffen. Da gerade in Erbsachen regelmäßig sehr hohe Gegenstandswerte gegeben sind und daher auch die Kosten mitunter schwer zu kalkulieren sein können, bieten wir im Interesse unserer Mandanten auch Zeithonorarvereinbarungen an, die für beide Seiten eine faire und nachvollziehbare Kalkulation ermöglichen.