Bei allem Unglück, den einen Todesfall mit sich bringt, gibt es auch noch Streit mit den Miterben?
Sie haben Fragen zum so genannten Pflichtteil beziehungsweise Pflichtteilsergänzungsanspruch, dem Vermächtnis, Berliner Testament, der Nachlassverwaltung etc?
Wir klären auf, beraten Sie und setzen ihre Ansprüche durch!
Persönliches oder telefonisches Gespräch zur vollständigen Erfassung des Sachverhaltes, sowie Unterzeichnung notwendiger Schriftstücke (Auftrag, Vollmacht). Die mit der Erstberatung anfallenden Kosten wickeln wir wenn möglich direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, beraten wir Sie zu der Möglichkeit, staatliche finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Kosten einer Vertretung in Erbsachen richten sich in der Regel nach dem Gegenstandswert, soweit die gesetzliche Gebührenordnung Anwendung findet. Für reine Beratungsleistungen ist eine Honorarvereinbarung zu treffen. Da gerade in Erbsachen regelmäßig sehr hohe Gegenstandswerte gegeben sind und daher auch die Kosten mitunter schwer zu kalkulieren sein können, bieten wir im Interesse unserer Mandanten auch Zeithonorarvereinbarungen an, die für beide Seiten eine faire und nachvollziehbare Kalkulation ermöglichen.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder nutzen Sie das nebenstehende Kontaktformular für eine erste Einschätzung ihres Anliegens!
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Sie haben die Möglichkeit, uns zunächst völlig unverbindlich Ihr rechtliches Problem zu schildern. Wir nehmen für Sie per E-Mail eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles vor und prüfen die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens.
Ebenso können wir Ihnen dann mitteilen, was eine Erstberatung kostet. Wir schätzen das Kostenrisiko für Sie ein und teilen Ihnen mit, ob diese Kosten von einer Rechtsschutzversicherung oder gegebenenfalls vom Gegner zu tragen sein könnten oder ob Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben.
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