Persönliches oder telefonisches Gespräch zur vollständigen Erfassung des Sachverhaltes, sowie Unterzeichnung notwendiger Schriftstücke (Auftrag, Vollmacht, Schweigepflichtentbindungserklärungen).
Die mit der Tätigkeitsaufnahme anfallenden Kosten wickeln wir für Sie direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, beraten wir Sie bereits im Vorfeld (beim Erstkontakt) zu der Möglichkeit, staatliche finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen.