Sie sind Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden?
So setzen wir uns für Sie ein:
1. Einschätzung des Sachverhaltes
Kostenloser Erstkontakt per Telefon oder E-Mail und erste Einschätzung, ob Ihr Fall einen Ansatz für die Durchsetzung von Ansprüchen bietet.
2. Erfassung des Sachverhaltes
Persönliches oder telefonisches Gespräch zur vollständigen Erfassung des Sachverhaltes, sowie Unterzeichnung notwendiger Schriftstücke (Auftrag, Vollmacht, Schweigepflichtentbindungserklärungen).
Die mit der Tätigkeitsaufnahme anfallenden Kosten wickeln wir für Sie direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, beraten wir Sie bereits im Vorfeld (beim Erstkontakt) zu der Möglichkeit, staatliche finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
3. Aufarbeitung
In der Regel Anforderung der Krankenunterlagen/Einsicht in die Krankenakten, Korrespondenz mit der eigenen Krankenversicherung, unter Umständen Einholung eines (kostenlosen) Gutachtens über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
4. Bezifferung
Weitere persönliche oder telefonische Besprechung zum aktuellen Heilbehandlungsstand, den fortbestehenden Folgen und Beschwerden der fehlerhaften Behandlung zur Bezifferung von Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen wie Verdienstausfallschaden, Pflegekosten, Haushaltsführungschaden, Fahrtkosten etc.
5. Durchsetzung
Geltendmachung der Ansprüche gegenüber ärztlichen Behandlern bzw. deren Haftpflichtversicherung bzw. Verhandlungen zur Erlangung eines angemessenen Entschädigungsbetrages.
Falls erforderlich, Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor der zuständigen Landesärztekammer. Wenn nicht anders möglich, Durchsetzung im gerichtlichen Verfahren.
Wir reduzieren Ihr Kostenrisiko – von Anfang an!
Da wir nur Fälle annehmen, die nach vorläufiger Einschätzung gute Chancen für die Durchsetzung von Ansprüchen bieten, reduzieren wir von vornherein für Sie das Kostenrisiko. Wenn die jeweilige Gegenseite, in der Regel eine Haftpflichtversicherung, auf die geltend gemachte Forderung Zahlungen leistet, muss sie immer auch die Rechtsanwaltskosten erstatten. Ansonsten zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung, darum kümmern wir uns. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, kann unter Umständen Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt werden, im gerichtlichen Verfahren unter Umständen Prozesskostenhilfe. Hierüber werden wir Sie im Einzelnen aufklären und beraten, bevor Sie uns ein Mandat erteilen.