Icon Familienrecht, Anwalt Lowack & Angerer Bayreuth / Kulmbach

Familienrecht

Gert Lowack und Kathrin Völkel, Fachanwältin für Familienrecht

Kompetente Begleitung durch Trennungsphase und Scheidung

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Familienrecht stehen Rechtsanwalt Gert Lowack und Kathrin Völkel als Fachanwältin für Familienrecht im Team von Anfang an begleitend an Ihrer Seite.

Ob es um die Regelung unmittelbarer Trennungsfolgen wie Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Hausratsteilung, Ehewohnungszuweisung oder im Vorfeld einer Scheidung um Vermögensauseinandersetzung oder Verhandlung einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung und schließlich in der Durchführung eines Scheidungsverfahrens um Zugewinnausgleich und nachträglicher Ehegattenunterhalt geht, können wir gemeinsam Lösungen aufzeigen.

Darüber hinaus sind wir kompetente Ansprechpartner in Fragen des Kindesumgangsrechts und der elterlichen Sorge. Dabei bieten wir natürlich auch die Möglichkeit einer so genannten Onlinescheidung.

Rechtsanwaltskanzlei Lowack & Angerer: Rechtsanwalt Gert Lowack betreut die Bereiche Medizinrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht
Lowack und Angerer Anwaltskanzlei Schriftzug auf Tür, Rechtsanwälte aus Bayreuth / Kulmbach
Rechtsanwältin Kathrin Völkel betreut die Bereiche Familienrecht, Sozialrecht und Ausländerrecht.

So setzen wir uns für Sie ein:

1. Einschätzung des Sachverhaltes

Kostenloser Erstkontakt per Telefon oder E-Mail und erste Orientierung, worum es geht und wie wir Ihnen helfen können.

2. Erfassung des Sachverhaltes

Persönliches oder telefonisches Gespräch zur vollständigen Erfassung des Sachverhaltes und Unterzeichnung notwendiger Schriftstücke (Auftrag, Vollmacht). Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, können die Beratungskosten in der Regel über die Rechtsschutzversicherung direkt abgewickelt werden. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, beraten wir Sie bereits im Vorfeld zu der Möglichkeit, staatliche finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen (Beratungshilfe; Verfahrenskostenhilfe)

3. Bearbeitung und Vertretung

Fertigung von Schriftsätzen, Erstellung von Unterhaltsberechnungen, Formulierung von Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Umgangsvereinbarungen

4. Verfahren

Falls notwendig Vertretung vor Gericht; Einleitung eines Scheidungsverfahrens

5. Besonderheit: Online-Scheidung

Für die Scheidung selbst ist nach dem Gesetz eine persönliche Anwesenheit der Eheleute im Scheidungstermin vorgesehen und nur in ganz besonderen Ausnahmefällen verzichtbar. Für das vorangehende Verfahren können wir aber anbieten, dass sämtliche Korrespondenz per E-Mail geführt werden kann, so dass es nicht erforderlich ist, dass Sie selbst unsere Kanzleiräume aufsuchen müssen. Dieses Angebot hat sich gerade auch in Zeiten der coronabedingten Kontaktbeschränkungen bewährt.

Wir reduzieren Ihr Kostenrisiko – von Anfang an!

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens richten sich nach dem Einkommen beider Eheleute. Hieraus errechnen sich dann nach der gesetzlichen Gebührentabelle die Gerichtskosten und auch die Anwaltsgebühren. Wer nur über geringes Einkommen verfügt, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Dies wird durch uns geprüft und gegebenenfalls für Sie beantragt. Gibt es zwischen den Eheleuten im Übrigen keinen Streit ist es auch möglich, sich im gerichtlichen Termin nur durch einen Anwalt vertreten zu lassen und sich dann die Kosten zu teilen. Dazu ist eine Beurteilung im Einzelfall erforderlich. Gerne können wir Ihnen eine Kostenkalkulation für Ihren konkreten Fall erstellen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie haben die Möglichkeit, uns zunächst völlig unverbindlich Ihr rechtliches Problem zu schildern. Wir nehmen für Sie per E-Mail eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles vor und prüfen die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens.

Ebenso können wir Ihnen dann mitteilen, was eine Erstberatung kostet. Wir schätzen das Kostenrisiko für Sie ein und teilen Ihnen mit, ob diese Kosten von einer Rechtsschutzversicherung oder gegebenenfalls vom Gegner zu tragen sein könnten oder ob Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben.