Kompetente Begleitung durch Trennungsphase und Scheidung
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Familienrecht stehen Rechtsanwalt Gert Lowack und Kathrin Völkel als Fachanwältin für Familienrecht im Team von Anfang an begleitend an Ihrer Seite.
Ob es um die Regelung unmittelbarer Trennungsfolgen wie Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Hausratsteilung, Ehewohnungszuweisung oder im Vorfeld einer Scheidung um Vermögensauseinandersetzung oder Verhandlung einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung und schließlich in der Durchführung eines Scheidungsverfahrens um Zugewinnausgleich und nachträglicher Ehegattenunterhalt geht, können wir gemeinsam Lösungen aufzeigen.
Darüber hinaus sind wir kompetente Ansprechpartner in Fragen des Kindesumgangsrechts und der elterlichen Sorge. Dabei bieten wir natürlich auch die Möglichkeit einer so genannten Onlinescheidung.
So setzen wir uns für Sie ein:
1. Einschätzung des Sachverhaltes
2. Erfassung des Sachverhaltes
3. Bearbeitung und Vertretung
4. Verfahren
Falls notwendig Vertretung vor Gericht; Einleitung eines Scheidungsverfahrens
5. Besonderheit: Online-Scheidung
Für die Scheidung selbst ist nach dem Gesetz eine persönliche Anwesenheit der Eheleute im Scheidungstermin vorgesehen und nur in ganz besonderen Ausnahmefällen verzichtbar. Für das vorangehende Verfahren können wir aber anbieten, dass sämtliche Korrespondenz per E-Mail geführt werden kann, so dass es nicht erforderlich ist, dass Sie selbst unsere Kanzleiräume aufsuchen müssen. Dieses Angebot hat sich gerade auch in Zeiten der coronabedingten Kontaktbeschränkungen bewährt.
Wir reduzieren Ihr Kostenrisiko – von Anfang an!
Die Kosten eines Scheidungsverfahrens richten sich nach dem Einkommen beider Eheleute. Hieraus errechnen sich dann nach der gesetzlichen Gebührentabelle die Gerichtskosten und auch die Anwaltsgebühren. Wer nur über geringes Einkommen verfügt, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Dies wird durch uns geprüft und gegebenenfalls für Sie beantragt. Gibt es zwischen den Eheleuten im Übrigen keinen Streit ist es auch möglich, sich im gerichtlichen Termin nur durch einen Anwalt vertreten zu lassen und sich dann die Kosten zu teilen. Dazu ist eine Beurteilung im Einzelfall erforderlich. Gerne können wir Ihnen eine Kostenkalkulation für Ihren konkreten Fall erstellen.