Icon Versicherungsrecht, Anwalt Lowack & Angerer Bayreuth / Kulmbach

Versicherungsrecht

Die Anwälte Gert Lowack und Andreas Angerer betreuen Sie beim Thema Versicherungsrecht

Haben Sie Ärger mit Ihrer Versicherung?

Ihre Versicherung zahlt nicht oder erklärt plötzlich den Rücktritt vom Vertrag, beispielsweise weil die Gesundheitsfragen bei Vertragsschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung angeblich nicht richtig beantwortet wurden?

Gibt es einen Wasserschaden und die Gebäudeversicherung will nicht bezahlen? Haben Sie eine Vollkasko Versicherung, die sich nach einem Unfall weigert weiterzuhelfen oder einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

Egal, ob es Ärger mit ihrer Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherung gibt, wir sind der richtige Ansprechpartner, der Ihnen zu Ihrem Recht verhilft.

Seit vielen Jahren schon können wir als Experten im Versicherungsrecht unseren Mandanten weiterhelfen, auch dann, wenn die Versicherungen “mauern” und auf stur stellen.

Lowack und Angerer Anwaltskanzlei Schriftzug auf Tür, Rechtsanwälte aus Bayreuth / Kulmbach
Rechtsanwaltskanzlei Lowack & Angerer: Rechtsanwalt Gert Lowack betreut die Bereiche Medizinrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht

So setzen wir uns für Sie ein:

1. Einschätzung des Sachverhaltes

Kostenloser Erstkontakt per Telefon oder E-Mail und erste Einschätzung, ob ihr Fall einen Ansatz für die Durchsetzung von Ansprüchen bietet

2. Erfassung des Sachverhaltes

Persönliches oder telefonisches Gespräch zur vollständigen Erfassung des Sachverhaltes, sowie Unterzeichnung notwendiger Schriftstücke (Auftrag, Vollmacht, gegebenenfalls Schweigepflichtentbindungserklärungen).Die mit der Tätigkeitsaufnahme anfallenden Kosten wickeln wir für Sie direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, beraten wir Sie bereits im Vorfeld (beim Erstkontakt) gerne zu der Möglichkeit, staatliche finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen oder bieten Ihnen eine faire Honorarvereinbarung an, mit der sie das Kostenrisiko kalkulieren können.

3. Aufarbeitung

Gegebenenfalls Anforderung von Versicherungsunterlagen, ärztlichen Befunden und Berichten, Auswertung oder Beauftragung von Gutachten, Anforderung von Behandlungsunterlagen

4. Persönliche Beratung und Betreuung

Weitere persönliche oder telefonische Besprechung zum jeweils aktuellen Sachstand und Gesundheitszustand, ggf. den fortbestehenden Folgen und Beschwerden zur Bezifferung der berechtigten Ansprüche aus der Versicherung

5. Durchsetzung

Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Versicherer, soweit erforderlich auch fernmündliche Verhandlungen mit den jeweiligen Sachbearbeitern falls erforderlich und möglich Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oder Durchsetzung im gerichtlichen Verfahren.

Wir reduzieren Ihr Kostenrisiko – von Anfang an!

Da wir nur Fälle annehmen, die nach vorläufiger Einschätzung gute Chancen für die Durchsetzung von Ansprüchen bieten, reduzieren wir von vornherein für Sie das Kostenrisiko. Wenn die jeweilige Gegenseite, in der Regel eine Haftpflichtversicherung, auf die geltend gemachte Forderung Zahlungen leistet, muss sie immer auch die Rechtsanwaltskosten erstatten. Ansonsten zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung, darum kümmern wir uns. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, kann unter Umständen Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt werden, im gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe. Hierüber werden wir Sie im Einzelnen aufklären und beraten, bevor Sie uns ein Mandat erteilen.​

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie haben die Möglichkeit, uns zunächst völlig unverbindlich Ihr rechtliches Problem zu schildern. Wir nehmen für Sie per E-Mail eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles vor und prüfen die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens.

Ebenso können wir Ihnen dann mitteilen, was eine Erstberatung kostet. Wir schätzen das Kostenrisiko für Sie ein und teilen Ihnen mit, ob diese Kosten von einer Rechtsschutzversicherung oder gegebenenfalls vom Gegner zu tragen sein könnten oder ob Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben.