Haben Sie Ärger mit Ihrer Versicherung?
Ihre Versicherung zahlt nicht oder erklärt plötzlich den Rücktritt vom Vertrag, beispielsweise weil die Gesundheitsfragen bei Vertragsschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung angeblich nicht richtig beantwortet wurden?
Gibt es einen Wasserschaden und die Gebäudeversicherung will nicht bezahlen? Haben Sie eine Vollkasko Versicherung, die sich nach einem Unfall weigert weiterzuhelfen oder einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Egal, ob es Ärger mit ihrer Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherung gibt, wir sind der richtige Ansprechpartner, der Ihnen zu Ihrem Recht verhilft.
Seit vielen Jahren schon können wir als Experten im Versicherungsrecht unseren Mandanten weiterhelfen, auch dann, wenn die Versicherungen “mauern” und auf stur stellen.
So setzen wir uns für Sie ein:
1. Einschätzung des Sachverhaltes
Kostenloser Erstkontakt per Telefon oder E-Mail und erste Einschätzung, ob ihr Fall einen Ansatz für die Durchsetzung von Ansprüchen bietet
2. Erfassung des Sachverhaltes
3. Aufarbeitung
Gegebenenfalls Anforderung von Versicherungsunterlagen, ärztlichen Befunden und Berichten, Auswertung oder Beauftragung von Gutachten, Anforderung von Behandlungsunterlagen
4. Persönliche Beratung und Betreuung
Weitere persönliche oder telefonische Besprechung zum jeweils aktuellen Sachstand und Gesundheitszustand, ggf. den fortbestehenden Folgen und Beschwerden zur Bezifferung der berechtigten Ansprüche aus der Versicherung
5. Durchsetzung
Wir reduzieren Ihr Kostenrisiko – von Anfang an!
Da wir nur Fälle annehmen, die nach vorläufiger Einschätzung gute Chancen für die Durchsetzung von Ansprüchen bieten, reduzieren wir von vornherein für Sie das Kostenrisiko. Wenn die jeweilige Gegenseite, in der Regel eine Haftpflichtversicherung, auf die geltend gemachte Forderung Zahlungen leistet, muss sie immer auch die Rechtsanwaltskosten erstatten. Ansonsten zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung, darum kümmern wir uns. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, kann unter Umständen Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt werden, im gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe. Hierüber werden wir Sie im Einzelnen aufklären und beraten, bevor Sie uns ein Mandat erteilen.