Ihre Versicherung zahlt nicht oder erklärt plötzlich den Rücktritt vom Vertrag, beispielsweise weil die Gesundheitsfragen bei Vertragsschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung angeblich nicht richtig beantwortet wurden?
Egal, ob es Ärger mit ihrer Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherung gibt, wir sind der richtige Ansprechpartner, der Ihnen zu Ihrem Recht verhilft.
Seit vielen Jahren schon können wir unseren Mandanten weiterhelfen, auch dann, wenn die Versicherungen “mauern” und auf stur stellen.
Kostenloser Erstkontakt per Telefon oder E-Mail und erste Einschätzung, ob ihr Fall einen Ansatz für die Durchsetzung von Ansprüchen bietet
Gegebenenfalls Anforderung von Versicherungsunterlagen, ärztlichen Befunden und Berichten, Auswertung oder Beauftragung von Gutachten, Anforderung von Behandlungsunterlagen
Weitere persönliche oder telefonische Besprechung zum jeweils aktuellen Sachstand und Gesundheitszustand, ggf. den fortbestehenden Folgen und Beschwerden zur Bezifferung der berechtigten Ansprüche aus der Versicherung
Da wir nur Fälle annehmen, die nach vorläufiger Einschätzung gute Chancen für die Durchsetzung von Ansprüchen bieten, reduzieren wir von vornherein für Sie das Kostenrisiko. Wenn die jeweilige Gegenseite, in der Regel eine Haftpflichtversicherung, auf die geltend gemachte Forderung Zahlungen leistet, muss sie immer auch die Rechtsanwaltskosten erstatten. Ansonsten zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung, darum kümmern wir uns. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, kann unter Umständen Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt werden, im gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe. Hierüber werden wir Sie im Einzelnen aufklären und beraten, bevor Sie uns ein Mandat erteilen.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder nutzen Sie das nebenstehende Kontaktformular für eine erste Einschätzung ihres Anliegens!
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail für eine erste Einschätzung ihres Anliegens!
Sie haben die Möglichkeit, uns zunächst völlig unverbindlich Ihr rechtliches Problem zu schildern. Wir nehmen für Sie per E-Mail eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles vor und prüfen die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens.
Ebenso können wir Ihnen dann mitteilen, was eine Erstberatung kostet. Wir schätzen das Kostenrisiko für Sie ein und teilen Ihnen mit, ob diese Kosten von einer Rechtsschutzversicherung oder gegebenenfalls vom Gegner zu tragen sein könnten oder ob Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben.
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