Familienrecht
Gert Lowack und Kathrin Völkel, Fachanwältin für Familienrecht
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Familienrecht stehen Rechtsanwalt Gert Lowack und Kathrin Völkel als Fachanwältin für Familienrecht im Team von Anfang an begleitend an Ihrer Seite.
Ob es um die Regelung unmittelbarer Trennungsfolgen wie Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Hausratsteilung, Ehewohnungszuweisung oder im Vorfeld einer Scheidung um Vermögensauseinandersetzung oder Verhandlung einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung und schließlich in der Durchführung eines Scheidungsverfahrens um Zugewinnausgleich und nachträglicher Ehegattenunterhalt geht, können wir gemeinsam Lösungen aufzeigen.
Darüber hinaus sind wir kompetente Ansprechpartner in Fragen des Kindesumgangsrechts und der elterlichen Sorge. Dabei bieten wir natürlich auch die Möglichkeit einer so genannten Onlinescheidung.
So setzen wir uns für Sie ein:
1. Einschätzung des Sachverhaltes
Erstkontakt per Telefon oder E-Mail und erste Orientierung, worum es geht und wie wir Ihnen helfen können.
2. Erfassung des Sachverhaltes
Persönliches oder telefonisches Gespräch zur vollständigen Erfassung des Sachverhaltes und Unterzeichnung notwendiger Schriftstücke (Auftrag, Vollmacht).
Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, können die Beratungskosten in der Regel über die Rechtsschutzversicherung direkt abgewickelt werden.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, beraten wir Sie bereits im Vorfeld zu der Möglichkeit, staatliche finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen (Beratungshilfe; Verfahrenskostenhilfe)
3. Bearbeitung und Vertretung
Fertigung von Schriftsätzen, Erstellung von Unterhaltsberechnungen, Formulierung von Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Umgangsvereinbarungen
4. Verfahren
Falls notwendig Vertretung vor Gericht; Einleitung eines Scheidungsverfahrens
5. Besonderheit: Online-Scheidung
Für die Scheidung selbst ist nach dem Gesetz eine persönliche Anwesenheit der Eheleute im Scheidungstermin vorgesehen und nur in ganz besonderen Ausnahmefällen verzichtbar. Für das vorangehende Verfahren können wir aber anbieten, dass sämtliche Korrespondenz per E-Mail geführt werden kann, so dass es nicht erforderlich ist, dass Sie selbst unsere Kanzleiräume aufsuchen müssen. Dieses Angebot hat sich gerade auch in Zeiten der coronabedingten Kontaktbeschränkungen bewährt.
Wir reduzieren Ihr Kostenrisiko – von Anfang an!
Die Kosten einer Vertretung in Erbsachen richten sich in der Regel nach dem Gegenstandswert, soweit die gesetzliche Gebührenordnung Anwendung findet. Für reine Beratungsleistungen ist eine Honorarvereinbarung zu treffen. Da gerade in Erbsachen regelmäßig sehr hohe Gegenstandswerte gegeben sind und daher auch die Kosten mitunter schwer zu kalkulieren sein können, bieten wir im Interesse unserer Mandanten auch Zeithonorarvereinbarungen an, die für beide Seiten eine faire und nachvollziehbare Kalkulation ermöglichen.