Angaben gemäß § 5 DDG
Vertretungsberechtigt: Gert Lowack, Andreas Angerer
Lowack & Angerer Rechtsanwälte GbR
Friedrichstraße 17,
95444 Bayreuth
USt-ID:
DE229161601
Telefon: 0921-511600
Telefax: 0921-511230
E-Mail: info@lowack.de
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
Berufsbezeichnung verliehen in Deutschland
Zuständige Kammern/Aufsichtsbehörden:
Rechtsanwaltskammer Bamberg Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg
Berufsrechtliche Regelungen:
• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
• Fachanwaltsordnung (FAO)
• Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
• RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Alle berufsrechtlichen Regelungen können auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in den Rubriken „Berufsrecht“ eingesehen werden.
Die europäische Kommission (EU) hat eine Internetplattform zur online-Beilegung von Streitigkeiten eingerichtet. Die Plattform dient der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über Verpflichtungen aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen, die online abgeschlossen wurden:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Verantwortlich für den Inhalt (gem. §18 Abs. 2 MStV):
Rechtsanwalt Gert Lowack
Friedrichstraße 17
5444 Bayreuth
Berufshaftpflichtversicherung:
Ergo Versicherung AG
Regionaldirektion München
Thomas-Dehler-Straße 9
81737 München
-Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt.
Versicherungsschutz besteht für:
-die weltweite Tätigkeit im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht sowie dem Recht der Türkei und außereuropäischer Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören;
-Tätigkeiten vor europäischen Gerichten sowie Gerichten der oben genannten Hoheitsgebiete in europäischem Recht oder dem Recht des jeweiligen Hoheitsgebietes. Vor türkischen Gerichten besteht Versicherungsschutz auch in türkischem Recht;
– die weltweite Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers für Haftpflichtansprüche aus der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht.
Lediglich für den besonderen Fall, dass der Versicherungsnehmer vor einem außereuropäischen Gericht in Anspruch genommen wird, besteht Versicherungsschutz nur in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpflichtversicherungssumme.