Medizinrecht
Gert Lowack, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Ihr Arzt hat eine falsche Diagnose gestellt und Sie daraufhin falsch behandelt? Vielleicht sind Sie im Krankenhaus gestürzt und haben sich dabei verletzt? Oder Ihre neuen Zahnkronen passen nicht? Es gibt Probleme mit der Abrechnung durch die Krankenkasse?
Egal, was passiert ist, bei uns sind Sie genau richtig! Als Fachanwälte für Medizinrecht mit langjähriger Erfahrung vertreten Sie Rechtsanwalt Gert Lowack und Rechtsanwalt Andreas Angerer. Wir fordern Ihre Krankenunterlagen an, sprechen mit der Krankenkasse und arbeiten mit Gutachtern zusammen.
Wir setzen Ihre Ansprüche wie beispielsweise Schadensersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungschaden durch, nötigenfalls mit einer Klage.
So setzen wir uns für Sie ein:
1. Einschätzung des Sachverhaltes
Erstkontakt per Telefon oder E-Mail und erste Einschätzung, ob Ihr Fall einen Ansatz für die Durchsetzung von Ansprüchen bietet.
2. Erfassung des Sachverhaltes
Persönliches oder telefonisches Gespräch zur vollständigen Erfassung des Sachverhaltes, sowie Unterzeichnung notwendiger Schriftstücke (Auftrag, Vollmacht, Schweigepflichtentbindungserklärungen).
Die mit der Tätigkeitsaufnahme anfallenden Kosten wickeln wir für Sie direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, beraten wir Sie bereits im Vorfeld (beim Erstkontakt) zu der Möglichkeit, staatliche finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
3. Aufarbeitung
In der Regel Anforderung der Krankenunterlagen/Einsicht in die Krankenakten, Korrespondenz mit der eigenen Krankenversicherung, unter Umständen Einholung eines (kostenlosen) Gutachtens über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
4. Bezifferung
Weitere persönliche oder telefonische Besprechung zum aktuellen Heilbehandlungsstand, den fortbestehenden Folgen und Beschwerden der fehlerhaften Behandlung zur Bezifferung von Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen wie Verdienstausfallschaden, Pflegekosten, Haushaltsführungschaden, Fahrtkosten etc.
5. Durchsetzung
Geltendmachung der Ansprüche gegenüber ärztlichen Behandlern bzw. deren Haftpflichtversicherung bzw. Verhandlungen zur Erlangung eines angemessenen Entschädigungsbetrages.
Falls erforderlich, Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor der zuständigen Landesärztekammer. Wenn nicht anders möglich, Durchsetzung im gerichtlichen Verfahren.
Wir reduzieren Ihr Kostenrisiko – von Anfang an!
Die Kosten einer Vertretung in Erbsachen richten sich in der Regel nach dem Gegenstandswert, soweit die gesetzliche Gebührenordnung Anwendung findet. Für reine Beratungsleistungen ist eine Honorarvereinbarung zu treffen. Da gerade in Erbsachen regelmäßig sehr hohe Gegenstandswerte gegeben sind und daher auch die Kosten mitunter schwer zu kalkulieren sein können, bieten wir im Interesse unserer Mandanten auch Zeithonorarvereinbarungen an, die für beide Seiten eine faire und nachvollziehbare Kalkulation ermöglichen.