Strafrecht
Gert Lowack, Fachanwalt für Strafrecht
Unsere Erfahrung ist Ihre Sicherheit
Sie haben Ärger mit der Polizei oder Justiz? Ihnen ist ein Strafbefehl ins Haus geflattert oder die Polizei will Ihre Räume durchsuchen? Nehmen Sie kostenlos Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns Ihr Problem! Wir betreuen, beraten und vertreten Sie unter anderem bei folgenden Aspekten des Strafrechts:
Arztstrafrecht
Betäubungsmittelrecht
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Verkehrsstrafrecht
Ordnungswidrigkeitenverfahren/Bußgeldverfahren
Jugendstrafrecht
Strafvollstreckung- und Strafvollzugsrecht
Wir reduzieren Ihr Kostenrisiko – von Anfang an!
Die Kosten einer Vertretung in Erbsachen richten sich in der Regel nach dem Gegenstandswert, soweit die gesetzliche Gebührenordnung Anwendung findet. Für reine Beratungsleistungen ist eine Honorarvereinbarung zu treffen. Da gerade in Erbsachen regelmäßig sehr hohe Gegenstandswerte gegeben sind und daher auch die Kosten mitunter schwer zu kalkulieren sein können, bieten wir im Interesse unserer Mandanten auch Zeithonorarvereinbarungen an, die für beide Seiten eine faire und nachvollziehbare Kalkulation ermöglichen.