Icon Versicherungsrecht, Anwalt Lowack & Angerer Bayreuth / Kulmbach

Versicherungsrecht

Die Anwälte Gert Lowack und Andreas Angerer betreuen Sie beim Thema Versicherungsrecht

Haben Sie Ärger mit Ihrer Versicherung?

Ihre Versicherung zahlt nicht oder erklärt plötzlich den Rücktritt vom Vertrag, beispielsweise weil die Gesundheitsfragen bei Vertragsschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung angeblich nicht richtig beantwortet wurden?

Gibt es einen Wasserschaden und die Gebäudeversicherung will nicht bezahlen? Haben Sie eine Vollkasko Versicherung, die sich nach einem Unfall weigert weiterzuhelfen oder einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

Egal, ob es Ärger mit ihrer Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherung gibt, wir sind der richtige Ansprechpartner, der Ihnen zu Ihrem Recht verhilft.

Seit vielen Jahren schon können wir als Experten im Versicherungsrecht unseren Mandanten weiterhelfen, auch dann, wenn die Versicherungen “mauern” und auf stur stellen.

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So setzen wir uns für Sie ein:

1. Einschätzung des Sachverhaltes

Erstkontakt per Telefon oder E-Mail und erste Einschätzung, ob ihr Fall einen Ansatz für die Durchsetzung von Ansprüchen bietet

2. Erfassung des Sachverhaltes

Persönliches oder telefonisches Gespräch zur vollständigen Erfassung des Sachverhaltes, sowie Unterzeichnung notwendiger Schriftstücke (Auftrag, Vollmacht, gegebenenfalls Schweigepflichtentbindungserklärungen).Die mit der Tätigkeitsaufnahme anfallenden Kosten wickeln wir für Sie direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, beraten wir Sie bereits im Vorfeld (beim Erstkontakt) gerne zu der Möglichkeit, staatliche finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen oder bieten Ihnen eine faire Honorarvereinbarung an, mit der sie das Kostenrisiko kalkulieren können.

3. Aufarbeitung

Gegebenenfalls Anforderung von Versicherungsunterlagen, ärztlichen Befunden und Berichten, Auswertung oder Beauftragung von Gutachten, Anforderung von Behandlungsunterlagen

4. Persönliche Beratung und Beteuung

Weitere persönliche oder telefonische Besprechung zum jeweils aktuellen Sachstand und Gesundheitszustand, ggf. den fortbestehenden Folgen und Beschwerden zur Bezifferung der berechtigten Ansprüche aus der Versicherung

5. Durchsetzung

Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Versicherer, soweit erforderlich auch fernmündliche Verhandlungen mit den jeweiligen Sachbearbeitern
falls erforderlich und möglich Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oder Durchsetzung im gerichtlichen Verfahren.

Wir reduzieren Ihr Kostenrisiko – von Anfang an!

Die Kosten einer Vertretung in Erbsachen richten sich in der Regel nach dem Gegenstandswert, soweit die gesetzliche Gebührenordnung Anwendung findet. Für reine Beratungsleistungen ist eine Honorarvereinbarung zu treffen. Da gerade in Erbsachen regelmäßig sehr hohe Gegenstandswerte gegeben sind und daher auch die Kosten mitunter schwer zu kalkulieren sein können, bieten wir im Interesse unserer Mandanten auch Zeithonorarvereinbarungen an, die für beide Seiten eine faire und nachvollziehbare Kalkulation ermöglichen.

Ihre Anfrage an Lowack & Angerer

Sie haben hier die Möglichkeit,  uns Ihr Anliegen oder Ihr rechtliches Problem kurz zu schildern. 

Wir werden dann in Kürze Kontakt mit Ihnen aufnehmen und mit Ihnen besprechen, ob und wie wir Ihnen helfen können.